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Strafrecht

Drei Schläge zur Erinnerung

Jährlich entstehen dem öffentlichen Nahverkehr der Bundesrepublik Deutschland Verluste in Höhe von dreihundert Millionen Euro — allein dadurch, dass viele Fahrgäste es nicht für nötig halten, ihre Fahrt zu bezahlen. Ein erheblicher Teil dieser Verluste entfällt auf die Hauptstadt Berlin. Denn die hohe Einwohnerzahl der Metropole und der große Touristenstrom erhöhen den prozentualen Anteil der Schwarzfahrer am gesamten Fahrgastaufkommen Deutschlands um ein Vielfaches. Zur Bekämpfung dieses Übels gibt es besondere Leute in Schwarz, die Kontrolleure genannt werden. (Übrigens, warum sind sie eigentlich immer in Schwarz gekleidet?) In seltenen Fällen sind sie höflich. Doch meist ist ihnen nicht nach sentimentalen Gesten zumute. Mit dem Anwachsen des Problems — dem Schwarzfahren — wächst auch die Bedeutung des Kontrolleursberufs. Und dann greifen die Gesetze der Sozialpsychologie, die mit der Dominanz und Unterordnung einzelner Bevölkerungsgruppen gegenüber anderen zusammenhängen. Am eigenen Leib einen solchen Klassenumgang in der persönlichen Kommunikation zu erfahren, ist keine angenehme Sache. Und genau eine solche Erfahrung unseres Mandanten fand eine Fortsetzung, die ohne professionelle anwaltliche Hilfe für den schwarzfahrenden Passagier ein trauriges Ende hätte nehmen können.

Auf der Pille unterwegs

Sergej Gill war seit knapp zwei Jahren kein Russlanddeutscher mehr — mit dem deutschen Pass hatte er zugleich mit dem russischen Pass auch das geografische Adjektiv abgelegt. Nun war er einfach nur Deutscher, wenn auch mit einem noch recht ausbaufähigen Deutschniveau. Trotz dieses Nachteils gelang es Sergej, eine überwiegend stille Arbeit zu finden — wenn auch nicht in Vollzeit, so war er doch der Gesellschaft von Nutzen. Die sprachlichen Schwächen waren nicht Sergejs einziges Problem: Von schwerer körperlicher Arbeit in Russland waren ihm eine Protrusion der Bandscheiben und eine chronische Einklemmung des Ischiasnervs geblieben. Die Schmerzen waren so stark, dass er die Wände hochgehen konnte — und das fast ständig. Die Physiotherapie brachte vorübergehende Linderung, doch bald kehrte alles zum Alten zurück. Eine Operation lehnte Sergej ab, in der Hoffnung, mit konservativen Methoden gegen das Leiden anzukommen — bislang mit mäßigem Erfolg. Um irgendwie leben und arbeiten zu können, nahm Sergej starke Schmerzmittel ein.

Wegen dieser Tabletten musste Sergej auf das Vergnügen verzichten, Auto zu fahren. Das Medikament hatte nämlich neben seiner unmittelbaren schmerzlindernden Wirkung noch eine weitere Überraschung parat: Die Tabletten verursachten Schläfrigkeit und verlangsamte Reaktionen. Deshalb waren Sergej während der Einnahme des Präparats sämtliche berufliche und alltägliche Tätigkeiten untersagt, die mit erhöhter Gefahr verbunden waren. Er musste sich also mit der U-Bahn anfreunden — zum Glück für Sergej gab es eine direkte Verbindung. An einem warmen Wintertag verließ Sergej seine Arbeitsstelle und verspürte den gewohnten, doch unerträglich erscheinenden Schmerz. Er kehrte zurück, nahm zwei Tabletten und schlurfte langsam durch den nieselnden Regen in Richtung U-Bahn-Station.

Zeigen Sie Ihren Fahrschein!

Klatschnass wie der Hase aus dem bekannten Gedicht von Agnija Barto, stieg Sergej mühsam hinunter. Doch der Schmerz ließ nach, und das freute ihn. Er betrat den Waggon. Der Zug blinkte zum Abschied mit seinen roten Lichtern und ratterte über die Schienen, um die Fahrgäste von Punkt A nach Punkt B zu befördern. Bis zu seinem Punkt B fehlte Sergej höchstens noch eine Minute Fahrzeit. Der Regen prasselte gegen die Zugfenster, während unten gleichgültig die Spree dahinfloss, als sich ein athletisch gebauter Mann mit schwarzem Bart Sergej näherte und ihn bat, seinen Fahrschein vorzuzeigen. Sergej sah den herantretenden Mann einige Sekunden lang an und begriff plötzlich alles. Er hatte keinen Fahrschein — er hatte vergessen, einen zu kaufen.

So gut er auf Deutsch konnte, begann Sergej von den Tabletten zu erzählen, die er einnahm, davon, dass er vergessen hatte, einen Fahrschein zu kaufen, dass er jetzt einen kaufen würde und dass eine Geldstrafe nicht nötig sei — er komme ohnehin kaum über die Runden. Der Kontrolleur zeigte sich weder von der Geschichte noch von Sergejs Deutschkenntnissen beeindruckt. Der Zug hielt an der Endstation. Sergej war zwar quasi angekommen, wurde jedoch gleichsam verpflichtet, sich weiterhin gedanklich „auf der Fahrt" zu befinden. Der Kontrolleur verlangte die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts. Sergej wollte zum Fahrscheinautomaten. Als Sergej merkte, dass der Mann vor ihm ihn schlicht nicht verstand, machte er einige Schritte in Richtung des roten Fahrscheinautomaten. Die Reaktion des Sicherheitsmannes erfolgte auf der Stelle. Er packte Sergej an den Armen und schüttelte ihn. Sergej wechselte ins Russische und stieß den Kontrolleur mit einem indianischen Schrei „Lass mich doch endlich in Ruhe!" (das eigentlich benutzte unflätige Wort wurde hier ersetzt) von sich. Der Held dieser Geschichte mit dem üppigen Bart verstand offenbar etwas Russisch, und ihm gefiel das Wort nicht — oder es gefiel ihm einfach überhaupt nichts mehr —, jedenfalls versetzte er Sergej drei Schläge ins Gesicht. Drei gut gesetzte Schläge mit der Rechten ins Gesicht: in die Augenbraue, das Auge und den Kiefer. Sergej vergaß seinen Rückenschmerz. Er lag auf dem Bahnsteig, während aus seinem aufgeplatzten Gesicht Blut floss. So fand ihn die Polizei, die ihn vom Schauplatz des Handgemenges mitnahm.

Vor den Toren des Gefängnisses

Nachdem er bei der Polizei ausgesagt hatte, begab sich Sergej ins Krankenhaus, wo er ein ärztliches Attest über die erlittenen Verletzungen erhielt. Bei Sergej stellte sich heraus, dass Augenbraue und Unterlid aufgeplatzt und Hämatome entstanden waren. Zu Hause angekommen, bat Sergej seine Angehörigen, Fotos seines verletzten Gesichts zu machen. Ihm war klar, dass die Gewichtsklassen zwischen ihm und seinem Peiniger allzu unterschiedlich waren, und er beschloss, sich vor Gericht zu wehren. Am Tag nach dem Vorfall kam Sergej in unsere Kanzlei. Nachdem wir uns seine Schilderung angehört und ihn über die möglichen weiteren Entwicklungen seiner Situation informiert hatten, unterzeichneten wir einen Vertrag zur Vertretung seiner Interessen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Noch am selben Tag forderte unser Anwalt die Ermittlungsprotokolle in Sergejs Sache bei der Polizei an. Aus den Protokollen ging hervor, dass Sergej wegen Schwarzfahrens festgehalten worden war und Widerstand in Form aktiven Handelns geleistet hatte, indem er den Kontrolleur wegstieß. In denselben Unterlagen befand sich eine Anzeige des Kontrolleurs, der forderte, unseren Mandanten wegen versuchter Körperverletzung nach §§ 223, 22 StGB zur Verantwortung zu ziehen. Aus der Anzeige des Kontrolleurs ging hervor, dass Sergej ihn in Richtung der Bahngleise gestoßen habe, was seinen Tod oder eine schwere Verletzung hätte zur Folge haben können. Dies war ein Straftatbestand mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Verglichen mit diesem Problem erschien das gegen Sergej eingeleitete Verfahren nach § 265a StGB — Schwarzfahren — geradezu nebensächlich.

Die Arbeit des Anwalts: Gegenanzeige gegen den Kontrolleur

Als Erstes verfasste unser Anwalt eine Gegenanzeige bei der Polizei gegen den Kontrolleur, der Sergej tatsächliche Körperverletzungen zugefügt hatte. Das deutsche Recht erlaubt es einem Zeugen einer Straftat, den Täter am Tatort bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten — jedoch nur, solange der Täter oder Tatverdächtige seine Personalien nicht mitgeteilt hat. Sobald die Identität des Verdächtigen feststeht, darf niemand mehr ihn festhalten. Für ein solches Verhalten kann man sich wegen Freiheitsberaubung strafbar machen. Ein Festhalten setzt Blockieren und Bewegungsunfähigkeit voraus, nicht jedoch Schläge. Weder aus den Vernehmungen des Kontrolleurs noch aus Sergejs Schilderung ging hervor, dass überhaupt der Versuch unternommen wurde, schlicht die Personalien zu erfragen. Im Verhalten des Kontrolleurs war eine Überschreitung seiner Amtsbefugnisse offensichtlich.

Nach Einreichung der Anzeige bei der Polizei verfolgte der Anwalt unserer Kanzlei die Strategie, gleichzeitig die Einstellung des gegen Sergej erhobenen Strafverfahrens in allen vorgeworfenen Punkten zu erwirken und Beweise für die strafrechtliche Verfolgung des Kontrolleurs zu sammeln. Bei der gemeinsamen Zusammenarbeit mit der Polizei wurden Videoaufnahmen mehrerer Überwachungskameras ausgewertet, die auf dem Bahnsteig einer Endstation der Berliner U-Bahn installiert waren. Die gewonnenen Daten ergaben ein genaues Bild davon, dass der Stoß, den der Kontrolleur in seiner Anzeige als versuchte Körperverletzung darstellte, nicht stark genug war, um zu einem Sturz auf die Gleise zu führen. Und die dem Festhalten vorausgehenden Bewegungen Sergejs ließen sich unmöglich als Fluchtversuch vom Tatort deuten. An der Bewegungsrichtung Sergejs ist erkennbar, dass er versuchte, sich dem Fahrscheinautomaten zu nähern, der sich entgegen der Ausgangsrichtung befand.

Ergebnis: Verfahren eingestellt, Gegenanzeige wird vorbereitet

Ebenso reichte unser Anwalt bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Einstellung des gegen unseren Mandanten wegen Schwarzfahrens eingeleiteten Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO ein, also mangels Straftatbestand. Zur Begründung des Antrags verwies der Anwalt auf das Fehlen eines Vorsatzes bei der Begehung der Tat sowie auf die Umstände, die dazu geführt hatten — nämlich die Nebenwirkung der auf ärztliches Rezept eingenommenen Medikamente Sergejs, die sich in verlangsamten Reaktionen und Schläfrigkeit äußerte. Die vom Anwalt unserer Kanzlei gesammelten Beweise reichten aus, damit sämtliche Vorwürfe gegen Sergej fallengelassen und die Strafverfahren nach beiden Vorschriften eingestellt wurden — Verfahren, die Sergej, hätte er sich nicht an unsere Kanzlei gewandt, durchaus auf die Anklagebank hätten bringen können. Und die von unserem Anwalt gesammelten Informationen reichen mehr als aus, damit der Straftäter — der Kontrolleur — die verdiente Strafe erhält. Übrigens ist der Termin der Hauptverhandlung bereits festgesetzt, und unser Mandant wurde als Zeuge zur Aussage geladen. Fortsetzung folgt.

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