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Strafrecht

Wie hilft ein Anwalt, wenn Fehler der Jugend sich rächen?

„Verleumdung ist eine ebenso gefährliche Waffe wie eine Schusswaffe."
Anton Grigorjewitsch Rubinstein

Wohl jeder erwachsene Mensch blickt gelegentlich mit einem Anflug von Bedauern auf seine Jugend zurück und erinnert sich an Entscheidungen, die im Rückblick vorschnell oder unbedacht erscheinen. Die junge Liebe gehört zu den stärksten Gefühlen überhaupt — sie lässt junge Menschen mitunter Risiken eingehen, deren volle Tragweite ihnen erst Jahre später bewusst wird. Eine ungeplante Schwangerschaft in jungen Jahren zählt zweifellos zu den Ereignissen, die das gesamte weitere Leben in eine neue Richtung lenken können. Nicht selten wird ein solches Ereignis später zum Ausgangspunkt komplizierter rechtlicher Auseinandersetzungen — bis hin zu strafrechtlichen Vorwürfen. So sieht etwa § 177 Abs. 1 StGB für sexuelle Nötigung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Doch was geschieht, wenn ein ursprünglich gegen einen ehemaligen Partner erhobener Vorwurf mangels Beweisen eingestellt wird — und der Beschuldigte daraufhin seinerseits eine Anzeige wegen Verleumdung erstattet? Von einem solchen, in unserer Kanzleipraxis vorgekommenen Fall möchten wir in diesem Beitrag berichten.

Die Geschichte der Mandantin: junge Liebe und eine frühe Schwangerschaft

Unsere Mandantin, nennen wir sie Anastasia, verliebte sich während ihres Studiums in einen Kommilitonen aus einem höheren Jahrgang, nennen wir ihn Andrei. Die Beziehung der beiden jungen Leute entwickelte sich rasch, und schon bald kam es zu intimen Kontakten. Anastasia, zu diesem Zeitpunkt gerade volljährig geworden, wurde schwanger. Als Andrei von der Schwangerschaft erfuhr, drängte er zunächst entschieden auf einen Schwangerschaftsabbruch. Anastasia zögerte, und als sie sich schließlich gegen einen Abbruch entschied, war es dafür bereits zu spät — und Andrei verschwand kurz darauf spurlos aus ihrem Leben. Die junge Frau stand somit mit einem Neugeborenen praktisch allein da. Mit Unterstützung ihrer Eltern und ihrer älteren Schwester zog sie ihren Sohn auf und nahm, als das Kind etwa sechs Monate alt war, eine schlecht bezahlte Stelle an, um zum Familienunterhalt beizutragen.

Die Vergewaltigungsanzeige und die Gegenanzeige wegen Verleumdung

Als der Sohn das schulpflichtige Alter erreichte, entschloss sich Anastasia, von Andrei Kindesunterhalt einzufordern. Andrei bestritt seine Vaterschaft nicht, weigerte sich jedoch, Unterhalt zu zahlen, und berief sich dabei auf eine angeblich fehlende feste Arbeitsstelle. Anastasia verklagte ihn daraufhin erfolgreich auf Zahlung von Kindesunterhalt. Zugleich erstattete sie in einem gesonderten Verfahren Anzeige gegen Andrei wegen der seinerzeitigen intimen Handlungen, die sie als gegen ihren Willen erzwungen wertete. Das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wurde jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 StPO eingestellt. Etwa einen Monat später erstattete Andrei seinerseits Gegenanzeige — er warf Anastasia vor, ihn wissentlich fälschlich beschuldigt und dadurch den Tatbestand der Üblen Nachrede nach § 186 StGB (Verleumdung) verwirklicht zu haben.

Die Arbeit des Anwalts: Verfahrenseinstellung bedeutet keine falsche Anschuldigung

Anastasia wandte sich in dieser für sie äußerst belastenden Situation an unsere Kanzlei. Der von ihr beauftragte Anwalt entwickelte eine klare rechtliche Argumentationslinie, die er im Ermittlungsverfahren konsequent vertrat.

Der Anwalt legte dar, dass die Einstellung des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts für sich genommen keineswegs beweist, dass Anastasia wissentlich falsche Angaben gemacht hatte. Eine Verurteilung nach § 186 StGB setzt den Nachweis voraus, dass die Behauptung wissentlich unwahr war. Die vorliegenden Beweise zeigten hingegen, dass Anastasia zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung subjektiv fest davon überzeugt war, gegen ihren Willen zu intimen Handlungen gedrängt worden zu sein — und dass es im ursprünglichen Verfahren durchaus erhebliche, wenn auch für eine Verurteilung letztlich nicht ausreichende, Zeugenaussagen gegeben hatte, die ihre Darstellung stützten. Damit fehlte es bereits an der Grundvoraussetzung für den Vorwurf der Verleumdung.

Ergebnis: das Verfahren wurde eingestellt

Die Ermittlungsbehörde folgte dieser Argumentation. Das gegen Anastasia eingeleitete Verfahren wegen Üblen Nachrede wurde nach § 170 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Schlussfolgerung

Elternschaft ist eine der größten Herausforderungen im Leben eines Menschen — und wenn ein Elternteil sie allein bewältigen muss, wiegt diese Herausforderung umso schwerer. Wir wünschen Anastasia und allen Eltern, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, Kraft, Weisheit und Geduld. Sollten Sie mit einem vergleichbaren rechtlichen Problem konfrontiert sein, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden.

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